Voraussetzung für die Vergütung auf Basis dieses Tarifmodells ist die Messung der Einspeisung aus der Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz mittels intelligentem Messgerät (Smart Meter) oder mittels Lastgangzähler sowie die Erteilung und Aufrechterhaltung der Zustimmung durch den Ökostromanlagenbetreiber, dass die Datenübertragung der Messdaten vom Netzbetreiber an NATURKRAFT entweder als Tageswerte, wenn die Messung mittels intelligentem Messgerät (Smart Meter) in der Standardkonfiguration (IMS) erfolgt, oder als Viertelstundenwerte, wenn die Messung mittels intelligentem Messgerät (Smart Meter) in der erweiterten Konfiguration (IME) oder mittels Lastgangzähler erfolgt, durchgeführt wird.
Der Ökostromanlagenbetreiber erhält von NATURKRAFT für die gesamte monatliche Einspeisungsmenge in das öffentliche Netz folgenden monatlichen Abnahmepreis (kaufmännisch gerundet auf 2 Kommastellen).
Wenn RMW positiv ist:
Pm (Monatlicher Abnahmepreis) = RMW - A
A (Abschlag) = RMW x P, mindestens jedoch MA
P (Prozentueller Abschlag) = 36 %
MA (Mindestabschlag) = 2,00 ct/kWh
Wenn RMW negativ ist:
Pm (Monatlicher Abnahmepreis) = RMW - (A x -1)
A (Abschlag) = RMW x P, mindestens jedoch MA
P (Prozentueller Abschlag) = 36 %
MA (Mindestabschlag) = -2,00 ct/kWh
RMW: Der gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz von der Energie-Control Austria für das jeweilige Monat im Nachhinein berechnete Referenzmarktwert für Photovoltaikanlagen. Dieser wird monatlich unter https://www.e-control.at/referenzmarktwert veröffentlicht.
Von NATURKRAFT wird für die Abnahme der Einspeisung in das öffentliche Netz ein Verrechnungspauschale in der Höhe von 3,00 EUR/Monat an den Ökostromanlagenbetreiber verrechnet.
Sämtliche vorangeführte Energiepreise gelten für die Abnahme der in das öffentliche Netz eingespeisten elektrischen Energie sowie der gesamten anfallenden Herkunftsnachweise.