Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), der Autoimporteure, der Zweiradimporteure und des Sportfachhandels wird im Jahr 2021 die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt. Auch für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen werden Fördermittel für die E-Mobilität bereitgestellt. Dies gilt auch für öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Eine Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Nachweis, dass die Fahrzeugbatterie mit Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern aufgeladen wird. Sämtliche Stromprodukte von NATURKRAFT erfüllen diese Voraussetzung für den Erhalt der Förderung.
Sofern Sie noch nicht Kunde von NATURKRAFT sind, wählen Sie bitte das für Sie passende Stromprodukt aus uns melden sich online bei uns an:
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Wenn Sie bereits Stromkunde von NATURKRAFT sind, senden Sie uns bitte das von Ihnen ausgefüllte Formular „Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET)“ per E-Mail zu. Wir ergänzen darin die fehlenden Daten und senden Ihnen den von uns unterschriebenen Nachweis umgehend per E-Mail zurück.