Gemäß § 78 und § 79 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 idF BGBl. I Nr. 145/2023 und Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBl. II Nr. 48/2022 gibt Naturkraft Energievertriebsgesellschaft m.b.H. die sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 bekannt, auf Basis derer die gesamte Stromaufbringung der von Naturkraft Energievertriebsgesellschaft m.b.H. im Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 an Endverbraucher gelieferten elektrischen Energie erzeugt wurde:
Energieträger | Versorgermix |
---|---|
Wasserkraft | 60,25 % |
Windenergie | 27,92 % |
Sonnenenergie | 2,65 % |
feste oder flüssige Biomasse | 6,79 % |
erneuerbare Gase | 2,39 % |
Summe | 100,00 % |
100 % der Herkunftsnachweise stammen aus Österreich.
Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermixes sind keine Umweltauswirkungen gemäß § 5 der Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBl. II Nr. 48/2022 angefallen.
100 % der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben.
Energieträger | Produktmix NaturStrom |
---|---|
Wasserkraft | 58,35 % |
Windenergie | 38,50 % |
Sonnenenergie | 2,86 % |
sonstige erneuerbare Energieträger | 0,29 % |
Summe | 100,00 % |
100 % der Herkunftsnachweise stammen aus Österreich.
Bei der Erzeugung des vorliegenden Produktmixes sind keine Umweltauswirkungen gemäß § 5 der Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBl. II Nr. 48/2022 angefallen.
100 % der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben.
Freiwillige Zusatzangaben
Die Stromkennzeichnung wurde vom TÜV Austria geprüft und mittels Zertifikat bestätigt.
Sämtliche NaturStrom-Produkte von Naturkraft Energievertriebsgesellschaft m.b.H. wurden vom Lebensministerium mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet.
Aufgrund der vorangeführten Umweltauswirkungen ergibt sich im Vergleich zu dem - von der Energie-Control Austria im Strom- und Gaskennzeichnungsbericht 2023 veröffentlichten - CO2-Emissionsfaktor für die Abgabe an Endverbraucher in Österreich eine Einsparungsmenge an CO2-Emissionen von 63,686 g/kWh.
Energieträger | Produktmix ÖkoStrom |
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Wasserkraft | 63,58 % |
Windenergie | 3,11 % |
Sonnenenergie | 2,42 % |
feste oder flüssige Biomasse | 22,85 % |
erneuerbare Gase | 8,04 % |
Summe | 100,00 % |
100 % der Herkunftsnachweise stammen aus Österreich.
Bei der Erzeugung des vorliegenden Produktmixes sind keine Umweltauswirkungen gemäß § 5 der Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBl. II Nr. 48/2022 angefallen.
100 % der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben.
Freiwillige Zusatzangaben
Die Stromkennzeichnung wurde vom TÜV Austria geprüft und mittels Zertifikat bestätigt.
Aufgrund der vorangeführten Umweltauswirkungen ergibt sich im Vergleich zu dem - von der Energie-Control Austria im Strom- und Gaskennzeichnungsbericht 2023 veröffentlichten - CO2-Emissionsfaktor für die Abgabe an Endverbraucher in Österreich eine Einsparungsmenge an CO2-Emissionen von 63,686 g/kWh.
Energieträger | Produktmix WindStrom+KleinwasserkraftStrom |
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Wasserkraft | 68,06 % |
Windenergie | 31,00 % |
sonstige erneuerbare Energieträger | 0,94 % |
Summe | 100,00 % |
100 % der Herkunftsnachweise stammen aus Österreich.
Bei der Erzeugung des vorliegenden Produktmixes sind keine Umweltauswirkungen gemäß § 5 der Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBl. II Nr. 48/2022 angefallen.
100 % der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben.
Freiwillige Zusatzangaben
Die Stromkennzeichnung wurde vom TÜV Austria geprüft und mittels Zertifikat bestätigt.
Aufgrund der vorangeführten Umweltauswirkungen ergibt sich im Vergleich zu dem - von der Energie-Control Austria im Strom- und Gaskennzeichnungsbericht 2023 veröffentlichten - CO2-Emissionsfaktor für die Abgabe an Endverbraucher in Österreich eine Einsparungsmenge an CO2-Emissionen von 63,686 g/kWh.