03.11.2022
Bisher konnten Überschusseinspeiser wegen der steigenden Strompreise leicht in die Steuerpflicht rutschen. Wer nämlich jährlich Strom für mehr als 730 Euro einspeiste, musste den Gewinn in einer Steuererklärung versteuern. Jetzt gibt es einen Freibetrag: Einkünfte aus der jährlichen Einspeisung von höchstens 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen sind bereits ab 2022 steuerfrei. Nur was darüber hinaus eingespeist wird, ist steuerbar. Die Befreiung gilt allerdings nur für Anlagen mit einer Engpassleistung von maximal 25 kWp. Der Freibetrag gilt pro natürliche Person. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.