30.01.2024
Ab dem 1. Januar 2024 gilt für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 Kilowatt peak (kWp) der Nullsteuersatz. Das gilt auch für einen dazugehörigen Speicher und Zubehör. Das bedeutet, dass beim Kauf und der Installation keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Damit soll der Ausbau von Solarenergie beschleunigt werden.
Die PV-Anlage muss
Der Entfall der Umsatzsteuer gilt von 1.1.2024 bis 31.12.2025.
Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden), kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) ein Förderantrag gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://pvaustria.at/rechtlicher-rahmen