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Förderungen für (Elektro-)Fahrräder

08.05.2024

Die Förderung von Lasten- und Falträdern sowie von E-Bikes wird auch in diesem Jahr fortgesetzt.

Die Förderung von Lasten- und Falträdern mit und ohne Elektroantrieb sowie von E-Bikes wird auch in diesem Jahr fortgesetzt. Seit dem 2. April 2024 können Unternehmen, Vereine, Gemeinden und auch Privatpersonen wieder um eine Förderung ansuchen - auch für Räder, die seit März 2024 gekauft wurden. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Bundesförderung vom BMK um 50 Euro erhöht. Die maximale Fördersumme beträgt damit 900 Euro für (Elektro-)Transporträder und 500 Euro für (Elektro-)Falträder. Auch Unternehmen und Kommunen werden bei der Anschaffung von mindestens fünf E-Bikes mit bis zu 300 Euro pro Rad unterstützt. Die Bundesförderung ist auf maximal 30 Prozent bzw. maximal 50 Prozent (bei Privatpersonen) der förderfähigen Kosten gedeckelt und reduziert sich bei preisgünstigen Fahrrädern entsprechend.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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