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NaturStrom Garant Privat 2.0

Gültig österreichweit ab 1.4.2024 für Privatkunden.
12 Monate Vertragslaufzeit und Fixpreis.

100 % grüner Strom aus Österreich

Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Biogas – diese Energiequellen liefern die wichtigsten Zutaten für NaturStrom Garant Privat. Damit ist NaturStrom Garant Privat die ökologische Alternative für eine sichere Stromversorgung, ganz ohne CO2-Emissionen und ohne radioaktiven Abfall. 

Preisübersicht

  Grundpreis
EUR/Monat
Verbrauchspreis
ct/kWh
exkl. 20 % USt. 5,00 16,500
inkl. 20 % USt. 6,00 19,800

Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Unterschriftsdatum. Er endet nach 12 Monaten automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf; eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Um eine Abschaltung Ihrer Anlage durch den Netzbetreiber nach dem Ende der Vertragslaufzeit zu vermeiden, ist jedenfalls der Abschluss eines neuen Stromliefervertrages erforderlich. Gerne übermitteln wir Ihnen rechtzeitig vor dem Ende der Vertragslaufzeit ein Nachfolgeangebot.

Es besteht eine Bindungsfrist von 12 Monaten.

Die oben angeführten Preise bleiben für die Dauer der Vertragslaufzeit unverändert (Fixpreise).
Punkt V.3. der Allgemeinen Lieferbedingungen kommt nicht zur Anwendung.

Die oben angeführten Preise sind reine Energiepreise. Nicht enthalten sind Systemnutzungsentgelte, die Erneuerbaren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrag, Biomasseförderbeitrag (Zuschlag für die Förderung von Ökostromanlagen), KWK-Pauschale sowie sonstige jeweils aktuelle Steuern und Abgaben auf Netz und Energie. Derzeit auf Energie: Elektrizitätsabgabe 1,800 ct/kWh (inkl. 20 % USt.) sowie in Wien und manchen anderen Städten und Gemeinden eine Gebrauchsabgabe in der jeweils gültigen Höhe. Die oben angeführten Energiepreise gelten pro Zählpunkt bis zu einem Jahresverbrauch von maximal 100.000 kWh und nur für Haushalte.

Die Stromlieferung erfolgt ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen in Österreich (zertifiziert mit dem Österreichischen Umweltzeichen nach der Richtlinie UZ 46).

Zahlungsmöglichkeit monatlich mit SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) oder per Überweisung.

Primäre Stromkennzeichnung

Gemäß § 78 und § 79 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 idF BGBl. I Nr. 145/2023 und Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBl. II Nr. 48/2022 gibt Naturkraft Energievertriebsgesellschaft m.b.H. die primäre Stromkennzeichnung für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 bekannt, auf Basis derer die gesamte Stromaufbringung der von Naturkraft Energievertriebsgesellschaft m.b.H. im Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 an Endverbraucher gelieferten elektrischen Energie erzeugt wurde:

 

Versorgermix

Produktmix NaturStrom

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